Einführung_Hinweisgebersysteme

Hinweisgebersystem

Beschwerdemechanismus

Integrität und Regelkonformität sind für Aurubis wesentliche Bestandteile des unternehmerischen Erfolgs. Das Hinweisgebersystem von Aurubis spielt dabei eine wichtige Rolle zur Aufdeckung von potenziellen Gesetzes- oder Regelverstößen oder Fehlverhalten.

Für die Abgabe von Hinweisen auf mögliche Rechtsverstöße oder sonstige unternehmensschädigende Handlungen steht das digitale Hinweisgebersystem von Aurubis rund um die Uhr zur Verfügung, Die Abgabe von Hinweisen ist in zehn verschiedenen Sprachen und vollständig anonym möglich.

Gründe für einen auf Tatsachen beruhenden Hinweis können vielschichtig sein, z.B.:

  • Straftaten wie z.B. Korruption, Betrug oder Diebstahl
  • Verstöße gegen das Kartellrecht
  • Diskriminierung aus rassistischen Motiven oder aufgrund von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, (sozialer) Herkunft, Religion, Weltanschauung, Ethnie, körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, Familienstand
  • Schikane, Anfeindungen, Bedrohung, Erpressung, Mobbing oder Ausgrenzung
  • Menschrechtliche- oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln der Aurubis im eigenen Geschäftsbereich oder bei unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern entstanden sind.

Den hinweisgebenden Personen entsteht durch eine Meldung keinerlei Nachteil. Die Anonymität der Hinweisgeber gegenüber Aurubis ist in jedem Fall gesichert. Allen Hinweisen wird konsequent nachgegangen und die Hinweisgeber über den Fortgang des Verfahrens informiert.

Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie in der Verfahrensordnung.